- Jahresabschlussprüfung
von Einzel- und Konzernabschlüssen nach handelsrechtlichen
Vorschriften
- Erstellung
und Prüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen
nach IAS/IFRS
- Geschäftsführungsprüfung
und Ordnungsmäßigkeitsprüfung (z.
B. nach § 53 HGrG, Prüfung von Verwendungsnachweisen
u. Ä.)
- Prüfung
nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Unternehmensbewertung
- Begleitung
von Börsengängen
- Prüfung
kommunaler Unternehmen
- Aktienrechtliche
Sonderprüfungen
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